Kurabgabe & Gästekarte

Damit du dich während deines Föhr-Urlaubs rundum wohlfühlst, stellen wir dir ein breites touristisches Angebot sowie eine umfangreiche Infrastruktur zur Verfügung. Um dir diesen Service bieten zu können, müssen Übernachtungsgäste und Tagesausflügler auf der Insel Föhr ganzjährig eine Kurabgabe entrichten.

Wer muss Kurabgabe zahlen?

Die Kurabgabe ist von allen ortsfremden Personen zu entrichten, die sich auf der Insel Föhr aufhalten – ohne Rücksicht darauf, ob und in welchem Umfang sie die Einrichtungen bzw. u.g. Vorteile nutzen. Als ortsfremd gelten natürliche Personen, die sich auf der Insel Föhr aufhalten, ohne dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu haben. Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet oder in Ausbildung steht. Selbstverständlich steht es letzterem Personenkreis frei, sich dennoch gegen Zahlung der entsprechenden Kurabgaben für die Dauer des Aufenthaltes eine Gästekarte (ggf. auch eine Jahresgastkarte) ausstellen zu lassen, um die mit der Gästekarte verbundenen Einrichtungen, Kuranlagen und Strände nutzen zu dürfen.

Von der Kurabgabe freigestellt sind:

  • Menschen mit Behinderung, die nachweislich durch amtliche Unterlagen auf ständige Begleitung angewiesen sind.
  • Die Begleitperson eines/einer Schwerbehinderten ist ebenfalls kurabgabefrei, wenn sie zusammen mit der schwerbehinderten Person in derselben Unterkunft beherbergt wird.
  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
  • Eigentümer, Miteigentümer oder Besitzer von Ferienwohnungen/-häusern und Wohneinheiten, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht auf Föhr haben, müssen anstelle der "eigentlichen Kurabgabe" eine Jahreskurabgabe zahlen.


Höhe der Kurabgabe

Die Stadt- und Gemeindevertretungen im gesamten Verwaltungsbereich des Amtes Föhr-Amrum haben sich für einheitliche Abgabensätze sowie einheitliche Hauptkurzeiten von 01. März bis 31. Oktober eines Kalenderjahres entschieden.

Stadt Wyk auf Föhr und alle Gemeinden der Insel

Bis Ende 2024 gilt:
01. März bis 31. Oktober: 2,60 €/Tag
übrige Zeit: 1,30 €/Tag
Jahrespauschale: 78,00 €

Ab 2025 gilt:
01. März bis 31. Oktober: 3,50 €/Tag
übrige Zeit: 1,80 €/Tag
Jahrespauschale: 105,00 €

Bei der Berechnung wird der Tag der Anreise als voller Tag und der Tag der Abreise nicht gewertet.


Gesetzliche Grundlage

§ 10 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in Verbindung mit den kommunalen Kurabgabesatzungen bilden die gesetzliche Grundlage für die Kurabgabe auf der Insel Föhr. Weitere Informationen zur Kurabgabe erhalten Sie bei Ihrem Vermieter sowie in den Tourist-Informationen der Insel.

Die Satzungen der Gemeinden zur Kurabgabe auf der Insel Föhr können Sie auf der Website des Amts Föhr-Amrum einsehen.

Vorteile & Leistungen der Kurabgabe

Die Kurabgabe leistet einen wichtigen Beitrag zur Instandhaltung und Pflege der Strandabschnitte, Kur- und Freizeitanlagen, Kinderspielplätze, Strandduschen und öffentlichen Toiletten. Sie dient außerdem zur Finanzierung verschiedenster touristischer Angebote. Die Gästekarte ist auf Föhr zudem Voraussetzung für das Anmieten von Strandkörben. Sie berechtigt allgemein zum Betreten des Strandes und der Kuranlagen. Bitte führe deine Gästekarte in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis immer mit dir, da auf der Insel entsprechende Überprüfungen durchgeführt werden. 

Häufige Fragen zur Kurabgabe & Gästekarte

Was ist die (Tages-)Gästekarte?


Wenn du als ortsfremde Person einen Tagesausflug auf der Insel Föhr machen oder hier deinen Urlaub verbringen willst, benötigst du eine (Tages-)Gästekarte. Mit dem Erwerb dieser Karte zahlst du die auf der Insel Föhr verpflichtende Kurabgabe – ohne Rücksicht darauf, ob und in welchem Umfang du die damit verbundenen Leistungen (Strandnutzung, Besuch von Kureinrichtungen etc.) und Vorteile nutzt.

Wo erhalte ich als Übernachtungsgast die Gästekarte?


Wenn du einen mehrtägigen Föhr-Aufenthalt planst, musst du dich in der Regel nicht direkt um die Zahlung der Kurabgabe kümmern – das erledigt dein Vermieter für dich. Die Kurabgabe selbst wird dann vom Vermieter errechnet und an die Föhr Tourismus GmbH, die für die Verwaltung der "eigentlichen Kurabgabe" verantwortlich ist, abgeführt. Häufig sind die Kurabgaben bereits im Mietpreis für die Ferienunterkunft enthalten. In diesem Fall entfällt eine separate Erstattung an die Vermieter. Deine Gästekarte erhältst du dann bei Anreise durch die Vermieter.

Wo kann ich als Tagesgast die Gästekarte kaufen?


Als Tagesausflügler hast du mehrere Möglichkeiten:

Vor Anreise:

  • online unter tgk.foehr.de kaufen & Ticket mit QR-Code digital auf dem Smartphone abspeichern (Wallet Pass oder PDF, kein Ausdruck notwendig!)

Nach Ankunft (nur als Papierticket):

Gilt meine Gästekarte auch als Fahrschein für den Bus- und Fährverkehr auf/nach Föhr / Amrum?


Nein, entsprechende Fahrscheine musst du an den jeweiligen Verkaufsstellen der Wyker Dampfsschiffsreederei Föhr-Amrum GmbH separat erwerben.

Wie tausche ich meine Gästekarte um?


Ein Umtausch ist ausgeschlossen. Das gilt ebenso wie für die nachträgliche Inanspruchnahme von Ermäßigungen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer bzw. eine Auszahlung nicht in Anspruch genommener Ermäßigungen.

Ist die Gästekarte übertragbar?


Nein, die (Tages-)Gästekarte ist nicht übertragbar. Die Person, auf die das Ticket ausgestellt ist, muss bei dem Aufenthalt tatsächlich anwesend sein. Die (Tages-)Gästekarte gilt zudem ausschließlich für den aufgedruckten Gültigkeitstag bzw. Zeitraum.

Muss mein Hund ebenfalls eine Kurabgabe zahlen?


Nein, Hunde sind von der Kurabgabe freigestellt.

Mir gehört eine Ferienunterkunft auf Föhr, brauche ich trotzdem eine Gästekarte?


Eigentümer, Miteigentümer oder Besitzer von Ferienunterkünften und Wohneinheiten, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht auf der Insel Föhr haben, müssen anstelle der "eigentlichen Kurabgabe" eine Jahreskurabgabe zahlen und erhalten daraufhin auch eine Jahresgästekarte.

Mit der Gästekarte gewinnen!

Mit der symbolischen Rückgabe deiner Gästekarte an einer unserer Tourist-Informationen oder online unter foehr.de/gaestekarte-verlosung kannst du an unserem Gewinnspiel teilnehmen. Und mitmachen lohnt sich: Denn es gibt einen Kurzurlaub auf Föhr sowie weitere attraktive Sachpreise zu gewinnen. Wir drücken dir die Daumen!

Gegenseitige Anerkennung der Gästekarten auf Föhr & Amrum

Falls du Föhr mal verlassen und einen Tagesausflug auf die Nachbarinsel Amrum machen willst: Im Amtsgebiet Föhr-Amrum gilt die gegenseitige Anerkennung der Gästekarten. Dadurch hat jeder, der im Besitz einer Föhrer Gästekarte ist, das Recht zum kurabgabefreien Besuch der Insel Amrum im Rahmen eines Tagesausflugs und umgekehrt.

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