Ausgezeichnetes Raderlebnis
Radfahren gehört auf der Insel Föhr zu den beliebtesten Freizeitbeschäftigungen. Schließlich lädt das grüne, flache Land förmlich dazu ein, auf zwei Rädern erkundet zu werden. Vorbei an urigen Friesenhäusern und alten Windmühlen genießt du den Blick auf die wunderschöne Marschlandschaft oder radelst in der Godelniederung und beobachtest bei einer Pause die vielen Brut- und Rastvögel.
Strandpromenade & Fußgängerzone
An allen Aufgängen zur Strandpromenade sind die Verkehrszeichen 254 – Verbot für Radfahrer – und 239 – Sonderweg für Fußgänger – angebracht. All diese Maßnahmen halten einige Gäste und Insulaner leider immer noch nicht davon ab, auf der Strandpromenade Fahrrad zu fahren. Oder in der Wyker Fußgängerzone außerhalb der erlaubten Zeiten. Zudem kommt auch noch die Problematik einer Änderung in der Straßenverkehrsordnung hinzu. Einer begleitenden Person ab 16 Jahren ist es nunmehr ausdrücklich erlaubt, das Rad fahrende Kind bis zum 10. Lebensjahr mit dem Rad auf dem Fußweg zu begleiten. Nach der Straßenverkehrsordnung gilt neben der Fußgängerzone auch die Strandpromenade als Fußweg, so dass hier wohl zukünftig damit zu rechnen ist, auch auf der Promenade Rad fahrende Kinder mit einem Elternteil bzw. einer begleitenden Person anzutreffen. Dennoch haben Fußgänger auf einem Fußweg ausdrücklich Vorrang – Radfahrer müssen auf diese Rücksicht nehmen. Sofern es die Personalsituation zulässt, führt die für den fließenden Verkehr (also auch Radfahrer) zuständige Föhrer Polizeistation verstärkt Kontrollen durch.