• Winterbild Mann auf einer Bank
    © Föhr Tourismus GmbH/ Eilun Art Fotografie

    Jahreswechsel auf Föhr


Finde deine Unterkunft auf Föhr

Alter der Kinder am Abreisetag

Nordseeurlaub über Weihnachten und Silvester auf Föhr

Dem Weihnachtsstress entfliehen und besinnliche Ruhe finden... Weihnachten und Silvester auf Föhr sind ein Highlight für sich.

Weihnachtsstimmung

Märkte und Punschbuden 2025

  • Weihnachtsmarkt beim Friesen Museum
    © Föhr Tourismus GmbH/ Levke Sönksen

Weihnachtsstimmung

Märkte und Punschbuden 2025

Winterzauber beim Namine Witt, Nieblum
27.11.–04.01. donnerstags bis sonntags 12:00– ca. 21:00 Uhr
24.12. 12:00–16:00 Uhr
25.12.–04.01. alle Tage 12:00– ca. 21:00 Uhr

Glühweinhütte am Südstrand beim Upstalsboom, Wyk
28.11.–07.01. donnerstags bis sonntags 15:00–19:00 Uhr
Am 23.12. & 24.12. von 13:00–16:00 Uhr geöffnet

Festmeile auf dem Sandwall, Wyk
19.12.–04.01. täglich ab 11:00 Uhr
22.12. 14:00–15:00 Uhr kommt der Weihnachtsmann

Adventszauber beim Gasthaus Knudsen, Utersum
21.12. ab 15 Uhr

Wintermarkt Dörpshus Poststrat, Nieblum
27.–31.12. täglich 13:00–18:00 Uhr

Punschstand bei der Föhrer Teestube, Nieblum
27.12.–31.12. täglich ab 13:00 Uhr.


Sollte uns eine Punschbude oder ein Markt entgangen sein, freuen wir uns über einen kurzen Hinweis. Wir ergänzen die Liste gern!

Buntes Treiben auf dem Sandwall

  • Weihnachtsmeile auf Föhr
    © Föhr Tourismus GmbH / Folker Winkelmann

Buntes Treiben auf dem Sandwall

Bewirtung an Ständen und Buden, dazu Livemusik.
Der geschmückte Sandwall von Wyk erstrahlt in winterlicher Atmosphäre. Hier präsentieren sich Kunsthandwerker und Gastronomen mit köstlichen Leckereien und handgefertigten Unikaten an der Promenade von Wyk auf Föhr. Die Stände sind vom 19.12.2025 bis zum 04.01.2026 täglich ab 11:00 Uhr geöffnet und laden zum Bummeln, zum leckeren Mittagssnack oder zum abendlichen Umtrunk ein.

19.12.2025–04.01.2026

Zufahrtssperrungen Sandwall & geschlossene Stöpe in Wyk auf Föhr

Zum Schutz der Besuchenden der Festmeile auf dem Sandwall in Wyk auf Föhr (19.12.2025–04.01.2026) sowie der dort geplanten Open-Air-Silvesterparty werden die Zufahrtswege zum Veranstaltungsgelände am Sandwall 18–54 abgesichert. In Abstimmung mit den zuständigen Behörden verhindern Betonsteine vom 16.12.2025–05.01.2026 das unbefugte Befahren des Sandwalls. Zudem bleibt in diesem Zeitraum die Stöpe geschlossen. Der Auf- und Abbau der Sperren erfolgt im Laufe des 15. Dezembers 2025 bzw. am 5. Januar 2026. Diese Maßnahmen dienen der Gefahrenabwehr durch Fahrzeuge.

Folgende Zufahrtswege zum Sandwall in Wyk auf Föhr sind betroffen:

  • Zufahrt zum Sandwall 18–54 aus Richtung Mittelstraße
  • Zugang zum Gezeitenbrunnen
  • Zufahrt über die Süderstraße (mobile Sperre, zeitweise geöffnet/siehe unten) 
  • Zugang am Kurgartensaal (Sandwall 38)
  • Zugang Georg-Reimers-Weg
  • Zufahrt zum Sandwall 54 aus Richtung Feldstraße
  • Zugang Sandwall/Strandpromenade

Durch eine mobile Sperre an der Zufahrt Süderstraße/Sandwall stellen wir sicher, dass Rettungsfahrzeuge im Notfall stets schnell und ungehindert zum Einsatzort gelangen. Diese Zufahrt über die Süderstraße ist auch für den Lieferverkehr täglich von 7 bis 11 Uhr geöffnet. Für Anwohnende steht die Zufahrt über die Süderstraße zudem außerhalb der Öffnungszeiten der Festmeile, also täglich von 22 bis 11 Uhr, zur Verfügung. Lediglich die Nächte der Weihnachtstage und Silvester bilden eine Ausnahme. Hier ist die Zufahrt über die Süderstraße vom 24.12. ab 11 Uhr bis zum 26.12. um 22 Uhr sowie vom 31.12. ab 11 Uhr bis 01.01. um 22 Uhr nicht möglich.

Wir bitten wir um Verständnis für die Umsetzung dieser behördlichen Sicherheitsauflagen. Vielen Dank!

Übersichtskarte der Zufahrtssperrungen
 

Abbrennverbot für Kategorie-F2-Feuerwerk & freiwilliger Verkaufsverzicht

Wichtige Hinweise zum Silvesterfeuerwerk auf der Insel Föhr

Das Amt Föhr-Amrum hatte im März 2025 auf Grundlage des Lärmschutzrechts des Landes Schleswig-Holstein durch Rechtsverordnung ein flächendeckendes Abbrennverbot für Feuerwerkskörper auf den Inseln Föhr und Amrum für die Silvesterzeit erlassen. Dieses wurde durch das Oberverwaltungsgericht in Schleswig mit Beschluss vom 09.12.2025 (Az. 5 MR 2/25) außer Vollzug gesetzt.

Wie in den Vorjahren gilt daher für Föhr und Amrum für Silvester 2025/2026 und Neujahr ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk wie z.B. Raketen, Kanonenschläge, Knallfrösche, Schwärmer usw.) auf Grundlage des bundesrechtlichen Sprengstoffrechts. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde vom Amt Föhr-Amrum am 19.12.2025 bekanntgemacht. Dieses Abbrennverbot gilt für den Zeitraum vom 31.12.2025 bis zum 01.01.2026.

Zur besseren Verständlichkeit sind die brandempfindlichen Gebäude und Anlagen, zu denen ein Sicherheitsabstand einzuhalten ist, in der Allgemeinverfügung näher benannt. In der Allgemeinverfügung wird außerdem auf naturschutz- und artenschutzrechtliche Verbote, die eingeschränkte Strandnutzung in Wyk auf Föhr und die Beförderungsbestimmungen der Wyker Dampfschiffs-Reederei (hier § 7 Abs. 1), die die Mitnahme von explosiven Stoffen untersagen, hingewiesen. 

Nachfolgend findest du einen Auszug dieser Allgemeinverfügung (die vollständige Fassung ist auf der Website des Amtes Föhr-Amrum unter „Amtliche Bekanntmachungen“ einsehbar):

(…)
1. Brandempfindlich sind insbesondere die folgenden auf den Inseln Föhr und Amrum vorhandenen Gebäude und Anlagen:

  • Reet- und leicht entflammbare Dachdeckungen, z. B. Reetdächer, Holzschindeln, Bitumenbahnen, Dachpappen, Dachabdichtungen mit brennbaren Kunststoffen
  • Holzbau und Fachwerk ohne modernen Brandschutz, z. B. Altbauten mit offenen Hohlräumen, ausgetrocknetem Holz
  • Fassaden- und Dämmaufbauten mit brennbaren Komponenten
  • Dachflächen mit brandanfälligen Aufbauten, z. B. Kunststoffe, PV-Anlagen auf brennbaren Dachschichten.
  • Enge, historisch bebaute Quartiere, z. B. enge Altstadtstrukturen mit hoher Brandlast, Innenhöfe mit trockenem Bewuchs oder Abfallansammlungen
  • Scheunen und landwirtschaftliche Lager, z. B. für Heu, Stroh, Getreide, Silage, Hackschnitzel, Strohballenlager (auch im Freien)
  • Ställe und Wirtschaftsgebäude, z. B. für Einstreu, Futterlager, Trocknungsanlagen
  • Holzverarbeitende Betriebe, z. B. Schreinereien, Zimmereien
  • Mühlen und Siloanlagen, z. B. Getreide-, Mehl- und Futtermittelsilos
  • Lager und Logistikeinrichtungen, z. B. für große Mengen brennbarer Waren (Papier, Textilien, Kunststoffe, Möbel, Matratzen, Verpackungen, Strandkörbe)
  • Recycling- und Entsorgungsanlagen, z. B. für Altpapier, Altkunststoffe, E-Schrott, Altholz, Sperrmüll
  • Tankstellen und Füllstellen, z. B. für Otto-/Dieselkraftstoffe
  • Tank- und Chemielager, z. B. für Lösungsmittel, Alkohole, Farben/Lacke, Aerosole
  • Heizöl- und Brennstofflager, z. B. Öltanks, größere Batterielager für stationäre Energiespeicher
  • Transformatorenstationen: Ölgekühlte Transformatoren, Kabelkeller
  • Biogas- und Biomasseanlagen, z. B. Fermenter, Gasleitungen, Trocknungen
  • Wohnmobilstellplätze und Campingplätze
  • Offene Lager brennbarer Materialien: Rund- und Quaderballen (Stroh/Heu), Altholzstapel, Hackschnitzel- und Rindenmulchhaufen
  • Wertstoffhöfe und Deponien: Bereiche mit brennbaren Fraktionen; Kompostierungsanlagen
  • Baustoff- und Handelslager im Freien: Palettierte Waren mit Kunststoffverpackung, Folienrollen, Dämmstofflager
  • Tanklager und Umschlagplätze an Häfen: Gefahrgutumschlag mit entzündlichen Stoffen
  • Marinas und Bootshäuser: Boote mit Kraftstofftanks, Werkstätten, Holzstege
  • Seebrücken und Bohlenwege
  • Baustellen mit offenen Flammen/Heißarbeiten, z. B. Bitumenkocher, Schweißen/Schneiden, Trocknungsgeräte
  • Gasflaschen- und Brennstofflager auf Baustellen, z. B. Propan/Acetylen-Lager, provisorische Heizungen
  • Gerüste und Einhausungen, z. B. Netze/Planen aus Kunststoffen, Staub- und Materialansammlungen in Einhausungen
  • Verkaufsstände und Marktbuden
  • Historische und denkmalgeschützte Gebäude, z. B. fehlende Brandabschnitte, brennbare Materialien, schwierige Brandbekämpfung
  • Gebäude mit schwer zugänglichen Dach- oder Hohlräumen, z.B. komplizierte Löschwasserführung, verdeckte Brandausbreitung
  • Soziale Einrichtungen, z. B. Krankenhaus, Reha- und Kurkliniken, Pflege- und Altenheime, Einrichtungen der Jugendhilfe wie Heime, Wohngruppen, Mutter /Vater Kind Häuser, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, betreutes Wohnen

2. Von den genannten brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen ist ein Sicherheitsabstand (Radius) von 200 Metern einzuhalten.
Dieser Sicherheitsabstand ist aufgrund der erhöhten Windgeschwindigkeiten auf den Inseln Ende des Monats Dezember, der fehlenden Möglichkeit, im Notfall zusätzliche Feuerwehrkräfte zur unmittelbaren Brandbekämpfung vom Festland herbeizurufen, sowie zur Haftungsreduzierung erforderlich.

3. Das Abbrennverbot ergeht unter Anordnung der sofortigen Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der z. Zt. geltenden Fassung.
Die sofortige Vollziehung wird angeordnet, da zum Jahreswechsel verhindert werden soll, dass durch das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 Brände verursacht werden. Ferner kann die örtliche Feuerwehr angesichts der Insellage nicht schnell mit Feuerwehrkräften vom Festland unterstützt werden, sollte es auf den Inseln an mehreren Orten gleichzeitig zu Bränden kommen. Deswegen überwiegt das öffentliche Interesse des Schutzes der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Eigentümerinnen und Eigentümer brandgefährdeter Gebäude und Anlage das Interesse pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 in dem Verbotszeitraum abzubrennen. 

(….)

Zudem verzichten die relevanten Einzelhändler auf Föhr und Amrum freiwillig auf den Verkauf von Feuerwerkskörpern (siehe hierzu auch die Pressemeldung des Amtes Föhr-Amrum vom 20. Juni 2025).

Anmerkung zur OVG-Entscheidung vom 9. Dezember 2025:
Sowohl die Amtsverwaltung als auch die beiden Tourismusorganisationen der Inseln Föhr und Amrum zeigten sich bestürzt über diesen Beschluss (siehe auch gemeinsame Stellungnahme des Amtes Föhr-Amrum, Föhr Tourismus GmbH & Amrum Touristik AöR vom 12. Dezember 2025). Das Amt Föhr-Amrum hat daraufhin oben genannte Allgemeinverfügung erlassen.

Zur vollständigen Fassung der Allgemeinverfügung über das Abbrennverbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2

 

  • Silvesterlauf Föhr
    © Föhr Tourismus GmbH / Ann-Kathrin Meyerhof
  • Kenknerngruppe auf Föhr
    © Föhr Tourismus GmbH/ Folker Winkelmann
  • Jahreswechsel auf Föhr
    © Föhr Tourismus GmbH/Folker Winkelmann

Der letzte Tag des Jahres

Silvesterlauf

Beim "Wyker Lauftreff" des WTB geht es am letzten Tag des Jahres wieder lustig und auch etwas sportlich zu. Erwachsene, Jugendliche und Kinder – einfach alle Laufverrückten – haben die Chance, am beliebten Silvesterlauf teilzunehmen. Die Strecke führt über 5 km quer durch die Stadt. Tempo ist nicht erwünscht, dafür aber lustige Verkleidungen.

Treffpunkt um 13:45 Uhr vor dem Kurgartensaal, Sandwall 38, Wyk auf Föhr (NEU!), Ziel ebenfalls dort. Start ist um 14:00 Uhr.
Anmeldung nicht erforderlich.

Weitere Infos zum Silvesterlauf

 

Schornsteinfeger unterwegs

Glücksbringer zum neuen Jahr: Begegne am 31. Dezember 2025 von 10:30 bis 13:00 Uhr in der Wyker Innenstadt Schornsteinfegern in altherkömmlicher Arbeitstracht. Noch mehr Glück bringt es, einen der Knöpfe zu berühren, aber auch der mitgebrachte Ruß soll vor Gefahren und Krankheiten schützen. Unsere Kaminkehrer haben auch einige Überraschungen und Glücksbringer dabei... und natürlich Neujahrswünsche. Nimm das Glück mit ins neue Jahr!

Mehr Infos zum Besuch der Schornsteinfeger

 

Ütj to kenknen

Echt friesisch wird es, wenn am Silvesterabend die selbstgedichteten Lieder der sogenannten Kenkner erklingen. In einfallsreichen Kostümen ziehen die Kenkner von Haus zu Haus, wünschen ein "Fröölek nei juar!", ein "gutes neues Jahr" und fordern wärmende Getränke ein. Das Kenknern hat auf Föhr eine lange Tradition und beschert den Besuchern der Insel ein besonderes Erlebnis.

Mehr über friesische Traditionen erfahren

 

DJs & Open-Air-Silvesterparty

Der Sandwall steht in den Startlöchern: Schaffe an den Buden der Festmeile die richtige Grundlage und stimme dich am Sandwall auf den Countdown ein. Verweile ganz nach Lust und Laune und genieße den Jahreswechsel auf unserer schönen Promenade mit den Föhrer DJs Ralli und Moritz.

Mehr Infos zur Open-Air-Silvesterparty

 

Sonderfahrplan Silvester/Neujahrsnacht 

Die Busse auf der Insel Föhr fahren am 31.12. und 01.01. nach Sonderfahrplan. So kommst du auch zu später Stunde sicher und bequem nach Hause – und das sogar kostenfrei!

Zum Busfahrplan
  • Neujahrsschwimmen auf Föhr
    © Föhr Tourismus GmbH/Folker Winkelmann

Und am Tag danach?

Neujahrsschwimmen vorm AQUAFÖHR (ABGESAGT)

Aufgrund des angekündigten Sturmtiefs und der damit verbundenen Sicherheitsrisiken müssen wir das Neujahrsschwimmen 2026 leider absagen. Eure Sicherheit hat für uns absolute Priorität. Bitte habt daher Verständnis für unsere Entscheidung!

Online gekaufte Tickets werden in den nächsten Tagen automatisch zurückerstattet. Tickets, die vor Ort in den Tourist-Informationen gekauft wurden, können hingegen nur direkt dort erstattet werden. Bitte beachtet in diesem Zusammenhang die Sonderöffnungszeiten über die Feiertage. Da die gesamten Erlöse des Neujahrsschwimmens einem wohltätigen Zweck zugutekommen, habt ihr außerdem die Möglichkeit, auf die Rückerstattung des Ticketbetrags zu verzichten. Bitte habt daher Verständnis für unsere Entscheidung! 

  • Fähre auf dem Wasser
    © www.nordseetourismus.de/ Jan-Christoph Schultchen

    Anreise

    Wie komme ich nach Föhr? Egal ob per Pkw oder Bahn –  eine Fährfahrt gehört zu jedem…

    will ich sehen
  • Feierabend am Strand
    © www.nordseetourismus.de/Fotograf: Jan-Christoph Schultchen

    Gastronomie & Einkaufen

    Ob Kuchenspezialitäten im Café oder Fisch im Restaurant – Gastronomische Vielfalt und viele…

    will ich sehen
  • Friesenhaus auf Föhr
    © Föhr Tourismus GmbH, Fotograf: Hans-Joachim Kürtz

    Unterkunft buchen

    Ob Ferienwohnung, Ferienhaus, Hotel oder Pension, buchen Sie bei uns Ihre Wunsch-Unterkunft für…

    will ich sehen
  • Ringreiter
    © Foehr Tourismus GmbH/Fotograf: Folker Winkelmann

    Friesische Traditionen

    Auf der Insel spielen alte Bräuche und Traditionen noch eine große Rolle. Biikebrennen im Winter…

    will ich sehen
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